Anrechnung bereits absolvierter Prüfungen
Bereits absolvierte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, soweit diese im Curriculum der SFU vorgesehen sind. Die Studiengebühren verringern sich durch Anrechnungen. Sie können bereits angerechneten Lehrveranstaltungen gerne besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen. Die Anerkennung erfolgt unter sinngemäßer Anwendung von § 78 Abs. 1 und Abs. 3 UG 2002.
Wir bieten ein rechtswissenschaftliches Studium
Bitte senden Sie uns Ihre Zeugnisse per E-Mail an jus@sfu.ac.at.