Fakultät
Fakultät für Rechtswissenschaften
Dauer / ECTS
2 Semester / 60 ECTS
Akademischer Grad
LL.M.
Curriculum
Informationen zum Curriculum*
Studienart
Vollzeit
Unterrichtssprache
Englisch
Ort der Durchführung
Wien oder vollständig online
Online bewerben

Der Master-Studiengang Public International Law zielt darauf ab, die Kenntnisse der Studierenden im Bereich des Völkerrechts zu vertiefen und vermittelt direkte Einblicke in die Tätigkeit der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen. Die Studierenden erwerben mit dem Master die Befähigung zur Wahrnehmung anspruchsvoller rechtlicher Aufgaben im globalen Umfeld wie bei nationalen und supranationalen Organisationen, bei NGOs sowie bei internationalen Gerichten und sonstigen Streitbeilegungsmechanismen.

Bewerbungsfrist für Nicht-EU-BürgerInnen für ein Präsenz Studium in Wien: 14.April 2025

Bewerbungsfrist für EU-BürgerInnen, InhaberInnen von EU-Aufenthaltsgenehmigungen oder StaatsbürgerInnen von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz für ein Präsenz Studium in Wien: 31. August 2025
Anmeldeschluss für Online-Kurse: 31. August 2025

Studienstart: 29. September 2025

Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit dem United Nations Institute for Training and Research (UNITAR). UNITAR hat seinen Hauptsitz in Genf (Schweiz) und ist der offizielle Ausbildungszweig der Vereinten Nationen, der dem Programm einen starken Praxisbezug verleiht. Das Programm ist das einzige LL.M.-Programm seiner Art, das in Zusammenarbeit mit UNITAR angeboten wird.

Der Masterstudiengang Völkerrecht bietet neben der juristischen Qualifikation auch einen direkten Bezug zu den Vereinten Nationen und ihren Organisationen: 

  • das Arbeitsumfeld der UNO in Wien aus erster Hand erleben
  • persönliche Beziehungen zu UN-Expert:innen und -Mitarbeiter:innen aufbauen
  • profitieren Sie von maßgeschneiderten UN-Karriereentwicklungsseminaren 
  • Zugang und Unterstützung für den Einstieg in das UN-System erhalten.

Teilnehmer haben die Möglichkeit, am Programm entweder persönlich in Wien oder online teilzunehmen. Dies bietet vielfältige Lernoptionen, die den individuellen Vorlieben und Umständen entsprechen.

Zulassungsvoraussetzungen

Wenn Sie sich für das Masterstudium bewerben wollen, stellen Sie bitte sicher, dass sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

1.     Vorstudium

Um die akademischen Qualifikationen für diesen Kurs nachzuweisen, müssen Bewerber:innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis eines juristischen Bachelorabschlusses (LL.B.)

Unter besonderen Umständen können Bewerber:innen, die entweder die Anwaltsprüfung nach dem Recht ihres Heimatlandes bestanden haben oder auf andere Weise zur Anwaltschaft zugelassen wurden und als Rechtsanwälte tätig sind, auch mit einem anderen als einem universitären Bachelorabschluss der Rechtswissenschaften zugelassen werden. Bei erfolgreichem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens in Deutschland sind die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt.

  • Einen ersten akademischen Abschluss in einem verwandten Bereich mit einem Anteil an juristischen Fächern

Verwandte Bereiche umfassen unter anderem:

  • Internationale Beziehungen
  • Politikwissenschaften
  • International Business
  • Menschenrechte

2.     Englischkenntnisse

Bewerber:innen müssen für das Masterstudium Public International Law außerdem Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nachweisen. Der Nachweis kann in Form eines international anerkannten, standardisierten Sprachtests erfolgen.

Dem Sprachniveau C1 entspricht ein Ergebnis von mindestens

  • 500 beim TOEFL Paper-based Test (pBT)
  • 80 beim TOEFL Internet-based Test (iBT)
  • 627 beim TOEFL ITP Plus for China im Level 1
  • 6,5 beim IELTS Academic Module
  • 105 beim Duolingo English Test
  • 176 beim Cambridge Certificate English C1 Advanced (CAE)

Von der Erbringung eines Nachweises über die Sprachkenntnisse wird abgesehen bei

  • Bewerber:innen mit Englisch als Muttersprache
  • Personen, die ihre Hochschulreife im englischsprachigen Ausland oder an einer englischsprachigen Schule im Inland erworben haben
  • Personen, die ein Präsenzstudium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im englischsprachigen Ausland oder einer solchen, die ihre Lehrveranstaltungen in englischer Sprache erbringt,
    mit mindestens Bachelorniveau abgeschlossen haben
  • Mitarbeiter:innen der Vereinten Nationen und den ihnen zugehörigen internationalen Organisationen
  • Personen, die einen Nachweis Ihres Arbeitgebers vorweisen können, der bestätigt, dass Englisch die Hauptarbeitssprache innerhalb der Organisation ist

3.     Berufserfahrung

Dieses Masterstudium setzt Berufserfahrung voraus.

  • Bewerber:innen mit einem LL.B. oder einem gleichwertigen juristischen Abschluss müssen bis zum Studienbeginn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem juristischen Bereich nachweisen. Berufserfahrung aus der praktischen juristischen Ausbildung, etwa dem österreichischen Gerichtsjahr oder dem deutschen Referendariat, wird berücksichtigt.
  • Bewerber:innen mit einem ersten akademischen Abschluss in einem verwandten Fachgebiet (siehe 1. „Vorstudium“) benötigen drei Jahre Berufserfahrung bei den Vereinten Nationen, einer anderen internationalen Organisation oder einer Nichtregierungsorganisation (NGO).

Für Rückfragen zu den Anforderungen an die Berufserfahrung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind offen, in Ausnahmefällen andere Qualifikationen oder Leistungen anzuerkennen


Bitte vergewissern Sie sich, dass sie alle drei Voraussetzungen erfüllen, bevor Sie sich bewerben!

Nachstehend finden Sie eine kurze Checkliste, mit der Sie feststellen können, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

  1. Akademische Qualifikation (LL.B. oder ein verwandter Bachelor mit mindestens 12 ECTS aus juristischen Lehrveranstaltungen)
  2. Englisch C1 (oder gleichwertig)
  3. Berufserfahrung (2 Jahre für Jurist:innen, 3 Jahre für qualifizierte Bachelorabsolventen in einem relevanten Umfeld)

Aufnahmeverfahren

Ablauf des Aufnahmeverfahrens

Schritt 1: Bitte klicken Sie auf die Schaltfläche „Online Bewerben“ oben auf dieser Seite
Schritt 2: Bitte registrieren Sie sich, füllen Sie die Online-Formulare aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.

Zum Nachweis allgemeiner personenbezogener Daten:

  • Motivationsschreiben (mindestens eine halbe DIN A4-Seite)
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Abschlusszeugnis (Highschool, Maturazeugnis, Abiturzeugnis, etc.)

Zum Nachweis akademischer Qualifikationen (siehe Zulassungsvoraussetzungen, 1. Vorstudien):

  • Abschlusszeugnis

Zum Nachweis der Englischkenntnisse (siehe Zulassungsvoraussetzungen, 2. Englischkenntnisse):

  • Englisch-Zertifikat ODER
  • Nachweis von Englisch als Hauptunterrichtssprache an Ihrer Hochschule

Zum Nachweis der Berufserfahrung (siehe Zulassungsvoraussetzungen, 3. Berufserfahrung)

  • Lebenslauf
  • Nachweis der Berufserfahrung (Arbeitszeugnisse)

Für administrative Zwecke:

  • Zahlungsbestätigung der Aufnahmegebühr  

Schritt 3: Einladung zu einem Aufnahmegespräch

Schritt 4: Vertragsunterzeichnung   

Eine offizielle Zulassungsbestätigung kann erst ausgestellt werden, sobald der Studienvertrag unterschrieben wurde und 50% der Studiengebühren für das erste Semester (4,000€) bezahlt wurden.

Anmeldefristen

Beginn im Wintersemester

Bewerbungsfrist für Nicht-EU-BürgerInnen für ein Präsenz Studium in Wien: 14. April 2025

Bewerbungsfrist für EU-BürgerInnen, InhaberInnen von EU-Aufenthaltsgenehmigungen oder StaatsbürgerInnen von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz für ein Präsenz Studium in Wien: 31. August 2025
Anmeldeschluss für Online-Kurse: 31. August 2025

Lehrveranstaltungsbeginn Herbst 2025: 29. September 2025

Anerkennungen

Erfolgreich abgelegte Lehrveranstaltungen an anderen Hochschulen können anerkannt werden, sofern sie Teil des Curriculums für internationales Recht sind. Im Falle der Anerkennung werden die Studiengebühren ermäßigt. Die Studierenden können jedoch gerne bereits anrechenbare Lehrveranstaltungen (kostenlos) besuchen, um ihr Wissen aufzufrischen. Die Anerkennung erfolgt in sinngemäßer Anwendung des § 78 Abs. 1 und Abs. 3 des österreichischen Universitätsgesetzes (UG) 2022.

Bitte senden Sie uns ihr Sammelzeugnis vorab per E-Mail an: anerkennungsstelle@jus.sfu.ac.at

Studienaufbau und –inhalte

Das Programm ist sowohl vor Ort als auch vollständig online verfügbar, wobei Struktur und Ziele in beiden Formaten gleich bleiben.

Das Masterstudium Public International Law ist in vier Module gegliedert, denen die einzelnen Lehrveranstaltungen wie folgt zuzuordnen sind:

Modul 1: Core Fields of Public International Law

  • Sources and Principles of Public International Law
  • International Organizations Law
  • International Humanitarian Law         
  • International Human Rights Law
  • Recent Challenges in Public International Law

Modul 2: Theory and Practice of Global Diplomacy

  • Theories of International Relations
  • Introduction to Global Diplomacy
  • Introduction to the Work of the United Nations
  • Conflict Analysis and Resolution

Modul 3: Legal Thinking and Communication in International Contexts

  • Comparative Public Law
  • Regional Actors under International Law
  • Negotiation Skills and Techniques in Intercultural Contexts
  • English Report Writing Skills

Modul 4: Examination Phase

  • Master Seminar
  • Master Thesis
  • Oral Examination

Der Master-Studiengang Public International Law weist einen starken Praxisbezug auf. Er beginnt mit einer Einführungswoche im Vienna International Center (VIC), in der die Studierenden die Vereinten Nationen aus erster Hand kennenlernen können. Da mehrere Kurse direkt von UNITAR durchgeführt werden, sind die Vortragenden allesamt sehr erfahrene Personen aus dem diplomatischen Bereich. Dazu gehören aktuelle und ehemalige Botschafter, hochrangige UN-Mitarbeiter:innen sowie andere angesehene Persönlichkeiten aus dem öffentlichen und privaten Sektor.

Die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Studienplan werden im Modulhandbuch detailliert dargestellt. Insgesamt sieht das Masterstudium Public International Law die Verbindung von Forschung und Lehre, die Vermittlung von theoretischen Erkenntnissen und praktischen Fähigkeiten sowie die Anleitung der Studierenden zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit und praktischer Tätigkeit vor.

Studienziel

Beim Master Public International Law handelt es sich um einen Universitätslehrgang, der darauf abzielt, das Wissen der Studierenden über das geltende Völkerrecht zu vertiefen und einen Einblick in die internationalen Beziehungen und die Aktivitäten globaler Akteure zu geben.

Der Studiengang bringt internationale Studierende aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten zusammen, die sich unter wissenschaftlicher Anleitung über globale Herausforderungen und mögliche Lösungsstrategien austauschen. Er vertieft das Interesse der Studierenden an der Arbeit in internationalen Organisationen, insbesondere unter dem Dach der Vereinten Nationen.

Der Studiengang trägt dazu bei, künftige Führungskräfte im internationalen Bereich zu vernetzen. Schließlich qualifiziert er für ein Doktoratsstudium im internationalen Recht und ermöglicht den Nachweis fortgeschrittener Kenntnisse der englischen Rechtssprache auf dem Arbeitsmarkt.

Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Der englischsprachige Master-Studiengang Public International Law zielt nicht in erster Linie auf den Zugang zu einem reglementierten Beruf (Anwält:innen, Staatsanwält:innen, Richter:innen, Notar:innen) ab. Vielmehr eröffnet die internationale Ausrichtung des Studiengangs den Studierenden eine Fülle von anderen Berufsperspektiven.

Zu den potentiellen Arbeitgeber:innen zählen in erster Linie internationale Organisationen sowie andere transnational agierende Institutionen und Unternehmen, wie etwa die Vereinten Nationen, die als Kooperationspartner des Studiengangs in Gestalt der UNITAR einen wesentlichen Teil der Lehrveranstaltungen übernehmen.

Andere potenzielle künftige Arbeitgeber könnten die Europäische Union, Außenministerien oder andere staatliche Stellen im Allgemeinen sein. Für diejenigen, die bereits Zugang zu den reglementierten Berufen haben, kann der Master Public International Law auch als Zusatzqualifikation dienen. Für international agierende Unternehmen und Kanzleien stellen Absolvent:innen des Master-Studiengangs Public International Law potentielle Arbeitnehmer:innen dar.

Weitere Karrieremöglichkeiten bieten sich in der Rechtsberatung außerhalb der klassischen juristischen Berufe sowie in der Arbeit für eine Kammer, einen Verband oder eine Stiftung.

Externe Links:

Studiengebühren

Kosten

Die gesamten Studiengebühren sind begrenzt mit der Semesteranzahl der Regelstudiendauer (Master Public International Law: 2 Semester).
Eine Verlängerung des Studiums um ein Jahr erhöht die Gesamtkosten des Studiums nicht.
Kosten: 8.000 € / Semester
Aufnahmegebühr: 200 (Zahlung im Zuge der Online-Bewerbung)

Kontoverbindung

Sigmund Freud Privatuniversität Wien GmbH
IBAN: AT86 1813 0310 0096 0007
BIC/SWIFT-Code: BWFBATW1

Steuerliche Absetzbarkeit

Wenn das Studium eine Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden. Die gesamten Studiengebühren sind dabei absetzbar.

Förderung und Finanzierung

In Österreich gibt es verschiedene Förderstellen, die bei der Finanzierung von Weiterbildungs- und Trainingsprogrammen unterstützen. Da die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen unterschiedlich sein können, empfehlen wir, sich direkt mit den zuständigen Organisationen in Verbindung zu setzen, um ausführliche Informationen zu erhalten.

Die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung https://grants.at/de/

Erasmus+ https://erasmus-plus.ec.europa.eu/de

Fastweb Stipendien https://www.fastweb.com/

Erwachsenenbildung.at https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

Bildungskarenz (AMS) https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus–und-weiterbildung-/weiterbildungsgeld

waff: Das Bildungskonto für Weiterbildung https://www.waff.at/foerderungen/bildungskonto/das-bildungskonto-fuer-umfangreiche-weiterbildung/

waff: Karenz und Wiedereinstieg https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/karenz-und-wiedereinstieg/

waff: Frauen und Beruf https://www.waff.at/beruf-weiterbildung/frauen-und-beruf/

Deutsche Bildung – Studienfinanzierung https://www.deutsche-bildung.de/

DAAD Stipendien https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/

Kontakt

Prof. Konrad Lachmayer
Studienprogrammleitung – LL.M. Public  International Law
Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Europarecht
E-Mail

Prof. Ralph Janik, LL.M.
Akademischer Koordinator LL.M. Public International Law
Assistenzprofessor für Völkerrecht
E-Mail

Dr. Henriikka Hannula, M.A.
Studienkoordinatorin – LL.M. Public International Law
E-Mail

 

Sigmund Freud PrivatUniversität
Fakultät für Rechtswissenschaften
Lassallestraße 3, 6. Stock,
1020 Wien
A – 1020 Wien
Telefon: +43 1 4700 104 12
E-Mail: jus@sfu.ac.at

Was Absolvent*innen sagen?

Rebecca Schöngut, a student from Austria, talks about her passion to work in the United Nations, her unique group of colleagues with international, diverse backgrounds and the opportunity to get practical insights in the Master’s programme Public International Law.

Faizer Shahid, a student from Sri Lanka, provides insights of diverse perspectives, the campus atmosphere and employment opportunities in the Master’s programme Public International Law.

FAQ

CAN I WORK WHILE STUDYING IN THE PROGRAMME?
Our hybrid format allows for flexibility, but it is important to note that the first semester (October 2024-February 2025) requires a lot of work and will be a major time commitment. Though we offer flexibility, this is a full time study program. Ultimately, the ability to work during this programme will vary by applicant. You know your resources best, so it will be up to you to determine whether it makes sense or is possible for you to work and study simultaneously.

HOW DO ONLINE CLASSES LOOK LIKE?
All classes are recorded in high-quality audio and video and are uploaded to our learning platform, Moodle, where they can be viewed at your convenience. Attendance (i.e. watching the lectures) is mandatory, and for online classes will be tracked by adding quiz questions to the end of each lecture. Regular attendance leads to better learning outcomes, so it is important that you attend, or watch, each lecture.

CAN I ATTEND SOME MODULES IN PERSON AND SOME ONLINE?
Yes. For example, we encourage all students to travel to Vienna for the UN orientation week (30.9-4.10) at the beginning of the programme, even if you plan on attending mostly online. This, however, is not a requirement and each student will have the freedom to determine what combination of in person and online study works best for them.

ARE THERE SCHOLARSHIP OPTIONS? CAN I GET A TUITION FEE WAIVER?
No. Unfortunately, the university is not providing tuition fee waivers. We encourage you to explore external funding opportunities. You can do so through portals like this one: https://oead.at/en/to-austria/grants-and-scholarships.

CAN YOU GUARANTEE A JOB/INTERNSHIP AT THE UNITED NATIONS OR OTHER INTERNATIONAL ORGANIZATIONS?
No, but we do offer a number of networking opportunities and direct communication with international organizations, especially within the UN. Additionally, we offer visits to other international organizations with a seat in Vienna. All of these opportunities are advantages for those looking to advance their careers in the international sphere, and we encourage our students to take advantage of them.

I HAVE A DEGREE IN A RELATED FIELD BUT NOT LAW. WHAT ARE THE ELIGIBILITY REEQUIREMENTS?
For non-law degrees, we typically require 12 ECTS (or the international equivalent) in law courses. In some cases, when your degree is in one of the core fields of the programme, such as diplomacy or international relations, we offer some leniency on this requirement. If you are unsure about your specific case, please contact us prior to applying at jus@sfu.ac.at.

MY MOTHER TONGUE IS ENGLISH OR I HAVE STUDIED/WORKED IN ENGLISH, DO I STILL NEED TO TAKE AN ENGLISH TEST?
No, this requirement doesn’t apply for native speakers or applicants that work in mainly English speaking environments. Instead, please upload a declaration of your language skills in the application. If possible, upload supporting materials, such as a declaration from your employer that the company language is English.

HOW DOES THE ADMISSION PROCESS WORK?
After submitting your application online, allow a couple of weeks for us to assess your application. At that time, if we determine that we are interested in moving forward with your application, we will invite you to an online interview. Because we admit students on a rolling basis, you will typically receive an admissions decision within a few days of your interview.

WHY IS THERE A 200 EURO APPLICATION FEE?
This fee covers administrative costs and ensures that all of our applicants are serious about the programme.

WHEN IS THE TUITION FEE PAYMENT DUE?
Once you have been accepted to the programme and signed the study contract, you will be required to pay half of the first semester’s tuition, €4000, as a deposit. Your deposit is due 4 weeks after you receive the invoice. The second half will be due at the start of the semester. The entirety of your second semester´s tuition will be due at the beginning of the second semester.