Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit dem Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (United Nations Institute for Training and Research – UNITAR) und weist einen starken Praxisbezug auf.
Zulassungsvoraussetzungen
Vorstudium
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Public International Law ist der Nachweis eines abgeschlossenen juristischen Bachelor- oder Diplomstudiums mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit oder eines vergleichbaren Abschlusses einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Die Zulassungsvoraussetzungen sind insbesondere bei erfolgreichem Abschluss des Ersten Juristischen Staatsexamens in Deutschland erfüllt.
Im Falle von Kandidat*innen aus Staaten, in welchen die juristische Ausbildung auf eine andere Weise als über ein universitäres Bachelorstudium der Rechtswissenschaften erfolgt, wird hinsichtlich der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium Public International Law vermutet, dass diese einen vergleichbaren Abschluss erlangt haben, wenn sie nach dem Recht ihres Heimatstaates die Rechtsanwaltsprüfung (bar exam) abgelegt oder auf sonstige Weise die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhalten haben und als Rechtsanwält*innen praktizieren.
Eine Zulassung von Bewerber*innen kommt auch in Betracht, wenn diese einen ersten akademischen Abschluss in einer Nachbarwissenschaft, etwa der Wirtschafts-, Gesellschafts- oder Geisteswissenschaft, mit einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit nachweisen können und das Studium einen thematischen Bezug zu den Inhalten des Masterstudiums Public International Law oder einen hohen Anteil an juristischen Lehrveranstaltungen aufweist.
Darüber hinaus ist auch eine Zulassung von Bewerber*innen möglich, die einen akademischen Abschluss auf mindestens Bachelorniveau an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erworben haben und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit bei den Vereinten Nationen, einer anderen internationalen Organisation oder einer Nichtregierungsorganisation vorweisen können.
Englischkenntnisse
Bewerber*innen müssen für das Masterstudium Public International Law außerdem Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nachweisen. Der Nachweis kann in Form eines international anerkannten, standardisierten Sprachtests erfolgen.
Dem Sprachniveau C1 entspricht ein Ergebnis von mindestens
- 500 beim TOEFL Paper-based Test (pBT)
- 80 beim TOEFL Internet-based Test (iBT)
- 627 beim TOEFL ITP Plus for China im Level 1
- 6,5 beim IELTS Academic Module
- 105 beim Duolingo English Test
- 176 beim Cambridge Certificate English C1 Advanced (CAE)
Von der Erbringung eines Nachweises über die Sprachkenntnisse wird abgesehen bei
- Bewerber*innen mit Muttersprache Englisch
- Personen, die ihre Hochschulreife im englischsprachigen Ausland oder an einer englischsprachigen Schule im Inland erworben haben
- Graduierten, die ein Präsenzstudium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung im englischsprachigen Ausland oder einer solchen, die ihre Lehrveranstaltungen in englischer Sprache erbringt,
mit mindestens Bachelorniveau abgeschlossen haben - Mitarbeiter*innen der Vereinten Nationen und den ihnen zugehörigen internationalen Organisationen
Berufserfahrung
Bewerber*innen müssen eine mindestens zweijährige Berufserfahrung vorweisen können, wobei Praxiserfahrungen durch Gerichtsjahr oder Referendarzeit anrechenbar sind.
Aufnahmeverfahren
Eine Anmeldung zum Master Public International Law erfolgt per E-Mail unter jus@sfu.ac.at. Bitte beachten Sie, dass die Implementierung unseres Onlinetools noch in Arbeit ist. Bis zur Fertigstellung senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (wie im nächsten Abschnitt beschrieben) bitte an: jus@sfu.ac.at.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
Schritt 1: Bitte wählen Sie die gewünschte Studienrichtung
Schritt 2: Bitte füllen Sie die Formulare aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch:
- Motivationsschreiben (mindestens eine halbe DIN A4-Seite)
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
- Universitätsreifezeugnis
- Nachweis Studienabschluss
- Nachweis über Arbeitserfahrung
- Nachweis über Englisch Qualifikation
- ggf. weitere Dokumente
Schritt 3: Einladung zu einem Aufnahmegespräch
Schritt 4: Vertragsunterzeichnung
Achtung: Eine Anmeldung geht nicht mit dem Anspruch einher, dass das Masterstudium auch tatsächlich stattfindet. Es besteht der Vorbehalt einer hinreichenden Studierendenzahl. Interessenten erhalten rechtzeitig Nachricht.
Anmeldefristen
Wintersemester 2022/23
Anmeldefrist: 15.09.2022
Lehrveranstaltungsbeginn: 01.10.2022
Anrechnungen
Bereits absolvierte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, soweit diese im Curriculum Public International Law vorgesehen sind. Die Studiengebühren verringern sich durch eine Anrechnung. Sie können bereits angerechnete Lehrveranstaltungen gerne besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen. Die Anerkennung erfolgt unter sinngemäßer Anwendung von § 78 Abs 1 und Abs 3 UG 2002. Bitte übermitteln Sie uns vorab Ihr Sammelzeugnis per E-Mail an: jus@sfu.ac.at
Studienaufbau und –inhalte
Das Masterstudium Public International Law ist in vier Module gegliedert, denen die einzelnen Lehrveranstaltungen wie folgt zuzuordnen sind:
Modul 1: Core Fields of Public International Law
- Sources and Principles of Public International Law
- International Organizations Law
- International Humanitarian Law
- International Human Rights Law
- Recent Challenges in Public International Law
Modul 2: Theory and Practice of Global Diplomacy
- Theories of International Relations
- Introduction to Global Diplomacy
- Introduction to the Work of the United Nations
- Conflict Analysis and Resolution
Modul 3: Legal Thinking and Communication in International Contexts
- Comparative Public Law
- Europe as an Actor under International Law
- Negotiation Skills and Techniques in Intercultural Contexts
- English Report Writing Skills
Modul 4: Examination Phase
- Master Seminar
- Master Thesis
- Oral Examination
Der Master-Studiengang Public International Law weist einen starken Praxisbezug auf. Er beginnt mit einer Einführungswoche im Vienna International Center, in der die Teilnehmer*innen einen Überblick über die Vereinten Nationen erhalten. Entsprechend der Kooperation mit UNITAR sind einige Lehrveranstaltungsleiter*innen erfahrene Praktiker*innen, die bereits lange in internationalen Kontexten tätig sind und daher eine reiche Erfahrung an die Studierenden weitergeben können.
Die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen sowie der Studienplan werden im Modulhandbuch detailliert dargestellt. Insgesamt sieht das Masterstudium Public International Law die Verbindung von Forschung und Lehre, die Vermittlung von theoretischen Erkenntnissen und praktischen Fähigkeiten, die Anleitung der Studierenden zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit und praktischer Tätigkeit vor.
Studienziel
Beim Master International Public Law handelt es sich um einen Universitätslehrgang, in dem das Wissen der Studierenden über das geltende Völkerrecht und seine Grundlagen vertieft, ein Einblick in die internationalen Beziehungen und die Tätigkeit globaler Akteure, namentlich internationaler Verwaltungen, gegeben und erst praktische Fertigkeiten für die Arbeit in globalen Kontexten vermittelt werden sollen.
Der Studiengang bringt Studierende aus aller Welt und damit auch aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten zusammen, die sich unter wissenschaftlicher Anleitung über die globalen Herausforderungen und mögliche Lösungsstrategien austauschen. Er vermittelt den Studierenden das Interesse an einer Tätigkeit bei internationalen Organisationen, insbesondere unter dem Dach der Vereinten Nationen.
Der Studiengang dient der Vernetzung künftiger Führungspersönlichkeiten in internationalen Kontexten. Schließlich qualifiziert er für ein Doktoratsstudium im internationalen Recht und stellt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Juristen einen Nachweis vertiefter Kenntnisse in der englischen Rechtssprache dar.
Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Der englischsprachige Master-Studiengang Public International Law bereitet nicht auf den Zugang zu einem reglementierten Beruf (Anwältin/Anwalt, Staatsanwältin/Staatsanwalt, Richter*in, Notar*in) vor. Vielmehr eröffnet die internationale Ausrichtung des Studiengangs den Studierenden eine Fülle von Berufsperspektiven. Zu den potentiellen Arbeitgeber*innen zählen in erster Linie internationale Organisationen sowie andere transnational agierende Institutionen und Unternehmen, wie etwa die Vereinten Nationen, die als Kooperationspartner des Studiengangs in Gestalt der UNITAR einen Teil der Lehrveranstaltungen übernehmen, die Europäische Union oder auch ein Außenministerium oder generell der Auswärtige Dienst. Denjenigen, die bereits den Zugang zu den reglementierten Berufen besitzen, kann der Master Public International Law außerdem als Zusatzqualifikation dienen. Für international agierende Unternehmen und Kanzleien stellen Absolvent*innen des Master-Studiengangs Public International Law – nicht zuletzt aufgrund der sprachlichen Qualifikationen – potentielle Arbeitnehmer*innen dar. Auch eine juristische Beratungstätigkeit außerhalb der klassischen Rechtsberufe sowie eine Tätigkeit bei einer Kammer, einem Verband oder einer Stiftung kommt in Betracht.
Studiengebühren
Kosten
Die gesamten Studiengebühren sind begrenzt mit der Semesteranzahl der Regelstudiendauer (Master Public International Law: 2 Semester). Eine Verlängerung des Studiums um ein Jahr erhöht die Gesamtkosten des Studiums nicht.
Kosten: 8.000 € / Semester
Die Studiengebühren sind zu Beginn des jeweiligen Semesters (nach Rechnungserhalt) fällig.
Kontoverbindung
Sigmund Freud Privatuniversität Wien GmbH
IBAN: AT86 1813 0310 0096 0007
BIC/SWIFT-Code: BWFBATW1
Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn das Studium eine Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden. Steuerlich absetzbar sind dann die gesamten Studiengebühren.
Stipendien und Finanzierung
Es besteht – bei Erfüllung der Voraussetzungen – die Möglichkeit, eines der jährlich zu vergebenen Leistungs- und Förderungsstipendien der Sigmund Freud PrivatUniversität zu erhalten. Für Studierende aus Entwicklungsländern (Low Income Countries) stehen darüber hinaus weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Kontakt
Studiengangsleitung Master Public International Law
Univ.-Prof.in Dr.in Diana zu Hohenlohe, LL.M.
Vizedekanin der rechtswissenschaftlichen Fakultät,
Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht
Raum: 416, 4. Stock
Tel: +43 (0)1 90 500 70 1686
E-Mail
StudienServiceCenter der Fakultät für Rechtswissenschaften
Campus Prater
Freudplatz 3,
A – 1020 Wien
5. Obergeschoss (Ebene 5)
Tel: +43 (0)1 90 500 70 1680
E-Mail: jus@sfu.ac.at