Jus-Absolventen der SFU haben genauso wie Absolventen der staatlichen Universitäten Zugang zu den klassischen, reglementierten Berufen Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und Notar. Der Masterstudiengang hat eine starke internationale Ausrichtung. Die Fächer des Bachelorstudiums werden vertieft ( Dauer 4 Sem., Abschluss LL. M.). Wenn Sie bereits an der SFU studieren / studiert haben, wenden Sie sich bitte an das Studien Service Center, bevor Sie einen neuen Account in der Online-Bewerbung anlegen.
Der Einstieg ins Masterstudium ist ab sofort auch im Sommersemester möglich.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Rechtswissenschaften ist der Abschluss eines einschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiums mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 180 ECTS-Punkten sowie Deutschniveau C1.
Ein Quereinstieg ins Sommersemester ist auschließlich mit Anrechnungen/Vorleistungen möglich.
Aufnahmeverfahren
Wenn Sie sich für ein JUS Studium interessieren, dann kontaktieren Sie uns bitte über unser
Kontakt- und Bewerbungsformular Rechtswissenschaften.
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden und Sie bestmöglich beraten.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
Schritt 1 Bitte wählen Sie die gewünschte Studienrichtung in unserem Anmeldetool aus. Den Link erhalten Sie nach dem Erstkontakt über unser Bewerbungsformular.
Schritt 2 Bitte füllen Sie dann in unserem Anmeldetool die Formulare aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch:
Motivationsschreiben (mind. 1/2 Din A4)
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Lichtbildausweis (zB. Reisepass)
Universitätsreifezeugnis (zB. Maturazeugnis, Berufsreifeprüfungszeugnis)
Nachweis Abschluss BA-Studium Rechtswissenschaften
Meldezettel
Schritt 3 Überprüfen Sie nochmals die Daten und klicken Sie auf „Bewerbung abschicken“
Schritt 4 Einladung zu einem Aufnahmegespräch
Schritt 5 Terminfixierung
Schritt 6 Gespräch über die Intentionen zum Jus-Studium an der SFU
Schritt 7 Übergabe eines Vertragsentwurfs
Schritt 8 Möglichkeit Rückfragen zum Vertrag zu stellen | Besprechung eventueller Anerkennungsmöglichkeiten
Schritt 9 Abschluss des Studienvertrages
Anmeldefristen
Bewerbungsfrist: Sommersemester 2025 bis 26.02.2025
Beginn des Semesters: 01.02.2025
Beginn der Lehrveranstaltungen: 03.03.2025
Inskriptionsfrist in Einzelfällen 14 Tage nach LV-Beginn
Anerkennungen
Bereits absolvierte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, soweit diese im Curriculum der SFU vorgesehen sind. Die Studiengebühren verringern sich durch Anrechnungen. Sie können bereits angerechneten Lehrveranstaltungen gerne besuchen, um Ihr Wissen aufzufrischen. Die Anerkennung erfolgt unter sinngemäßer Anwendung von § 78 Abs. 1 und Abs. 3 UG 2002.
Bitte übermitteln Sie uns vorab Ihr Sammelzeugnis per an E-Mail: anerkennungsstelle@jus.sfu.ac.at
Studienaufbau und Inhalte (inkl. Curriculum)
Der Studiengang Master Rechtswissenschaften weist einen starken Praxisbezug auf. Viele Lehrveranstaltungsleiter*innen sind in der Praxis tätig. Das Lehrveranstaltungsangebot umfasst u.a. Lehrveranstaltungen zum Training der praxisrelevanten Schreib- und Argumentationsfähigkeit, des Verhandlungsgeschicks und der Kommunikation im juristischen Kontext. Darüber kommt es zu einer vertiefenden Auseinandersetzung mit den für juristisches Arbeiten zentralen sozialen und kommunikativen Kompetenzen. Zudem wird im Masterstudiengang großer Wert auf eine starke Verknüpfung von Forschung und Lehre gelegt. Insbesondere die Masterarbeit stellt eine eigenständige fortgeschrittene wissenschaftliche Bearbeitung Forschungsfrage aus dem Bereich des jeweiligen Schwerpunkts durch die Studierenden dar. Zudem werden die Studierenden über die Lehrveranstaltungen, aber auch durch die individuelle Projektmitarbeit verstärkt in die Forschungstätigkeiten der Fakultät und der einzelnen Lehrenden einbezogen.
Der Studiengang Master Rechtswissenschaften gliedert sich in folgende Module:
Modul 1 Fachübergreifende Fallstudien
Modul 2 Mehrdimensionales Privatrecht
Modul 3 Durchsetzung von Ansprüchen
Option 1 Privatrechtliche Rechtsgestaltung
Option 1: Modul 1 Personen- und Familienrecht
Optionen 1: Modul 2 Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
Option 1: Modul 3 Praxis des Verfahrensrechts
Option 2 Hoheitliche Schutzgewähr
Option 2: Modul 1 Staatliche und semistaatliche Organisation
Option 2: Modul 2 Sozialstaat und Versicherung
Option 2: Modul 3 Regulierung und Wettbewerb
Modul 4 Masterthesis
Für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs Master Rechtswissenschaften ist eine Masterarbeit zu verfassen und eine Abschlussprüfung (Masterprüfung) zu absolvieren. Inhalt, Arbeitsaufwand, Frequenz und Lernziele der einzelnen Module sowie die tabellarische Übersicht über die Lehrveranstaltungen sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Qualifikationsziele
Mit Abschluss des Studiengangs Master Rechtswissenschaften verfügen die Studierenden über spezialisiertes Wissen, das zum Teil an neueste Erkenntnisse in einem Arbeits- oder Lernbereich anknüpft, als Grundlage für innovative Denkansätze und/oder Forschung sowie über ein kritisches Bewusstsein für Wissensfragen in einem Bereich und an der Schnittstelle zwischen verschiedenen Bereichen. Darüber hinaus liegt die fachliche Qualifikation für die reglementierten Berufe nach § 3 RAO, § 6 NO und § 2a RStDG vor.
Absolvent*innen verfügen über spezialisierte Problemlösungsfertigkeiten im Bereich Forschung und/oder Innovationen, um neue Kenntnisse zu gewinnen und neue Verfahren zu entwickeln sowie um Wissen aus verschiedenen Bereich zu integrieren sowie die Fertigkeit zur Leitung und Gestaltung komplexer, unvorhersehbarer Arbeits- oder Lernkontexte, die neue strategische Ansätze erfordern. Schließlich besteht auch die Fertigkeit zum Verfassen von Fachbeiträgen sowie insbesondere Schriftsätzen in der Berufspraxis und die Leitung von Teams, einschließlich der Überprüfung von juristischen Leistungen anderer Personen.
Kompetenzen
Fachlich-rechtswissenschaftliche Kompetenzen
Der Studiengang Master Rechtswissenschaften vermittelt spezialisiertes Wissen, das die Brücke zu neuesten Erkenntnissen bildet und eine breite Grundlage für innovatives Denken in Praxis und Forschung legt. Die Studierenden entwickeln und schulen ein kritisches Bewusstsein für Wissensfragen und trainieren fachübergreifendes und interdisziplinäres Denken.
Das Masterstudium baut auf dem Bachelorstudium auf und ergänzt dieses in Tiefe und Breite, damit alle Studierenden bei Abschluss des Studiengangs Master Rechtswissenschaften über eine vollwertige rechtswissenschaftliche Ausbildung verfügen. Das Masterstudium sieht im ersten Jahr ein gemeinsames, die Bereiche des Bachelorstudiums vertiefendes Master-Kompaktjahr vor. Zugleich bietet das Masterstudium eine praxis- und somit berufsorientierte Spezialausbildung im zweiten Jahr an, die über zwei alternative und gleichwertige Optionen verfügt. Option 1 betont – unter Beachtung der Anforderungen an eine umfassende rechtswissenschaftliche Ausbildung – den wachsenden Bereich privatautonomer Rechtsgestaltung („Option 1: Privatrechtliche Rechtsgestaltung“) und trägt den Bedürfnissen und Herausforderungen einer privatisierten Leistungsgesellschaft Rechnung. Option 2 legt den Schwerpunkt auf staatliche Funktionen und Leistungen i.w.S. und zeigt auf, in welchen Bereichen der Staat schützend interveniert („Option 2: Hoheitliche Schutzgewähr“).
Personale und soziale Kompetenzen
Die bereits während des Studiengangs Bachelor Rechtswissenschaften erworbenen sozialen und kommunikativen Fähigkeiten werden im Masterstudium vertieft. Dies erfolgt etwa in den Lehrveranstaltungen Verhandlungskompetenz und interkulturelle Mediation. Die Lehrveranstaltungen vermitteln mittels interaktiven Übungen praxisrelevante Verhandlungsfähigkeiten. Ferner werden auch im Zusammenhang mit der Vermittlung von für die Mediationspraxis erforderlichen Fertigkeiten soziale Anforderungen und kommunikative Strategien in einer zunehmend multikulturellen Gesellschaft erlernt.
Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Berufliche Anforderungen
Der Studiengang Master Rechtwissenschaften eröffnet den Absolvent*innen aufgrund seiner breiten fachübergreifenden interdisziplinären und internationalen, in zwei alternative Richtungen spezialisierten Ausrichtung und hohen Anwendungsorientierung die Möglichkeit, in zahlreichen Berufsfeldern tätig zu werden. Dazu zählen die klassischen volljuristischen Bereiche (Richteramts-, Notariats- und Anwaltslaufbahn) sowie andere Bereiche, die in immer größerem Ausmaß juristische Kenntnisse und Spezialkompetenzen voraussetzen. Angesprochen sind hier das Gesundheits- und Pflegewesen, juristische Beratungstätigkeiten außerhalb der klassischen Rechtsberufe, u. a. zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, Familienberatung, Bank- und Versicherungswesen, Konsumentenschutzangelegenheiten, Schuldner- und Anlageberatung, Asylwesen und Fremdenrecht, Tätigkeiten in Kammern und Verbänden sowie ausgegliederten öffentlichen Unternehmen, NGOs, internationalen Organisationen usw.
Die Rechtsanwaltsordnung (in § 3 RAO), die Notariatsordnung (in § 6a NO) sowie das Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetz (in § 2a RStDG) legen die Anforderungen an ein für die Ausübung des jeweiligen Berufs geeignetes Studium fest. Grundlegend ist, dass die Studiendauer mindestens vier Jahre und der Arbeitsaufwand mindestens 240 ECTS-Credits betragen. Inhaltlich legen die angeführten Rechtsvorschriften sieben Wissensgebiete fest, innerhalb jener das Studium mindestens einen Arbeitsaufwand von 200 ECTS-Credits aufweisen muss. Davon müssen zumindest 150 ECTS-Credits auf rechtswissenschaftliche Wissensgebiete entfallen. Diese Anforderung wird durch Absolvierung des Bachelor- und des Masterstudiums Rechtswissenschaften an der SFU (Studiendauer insgesamt: fünf Jahre, ECTS-Credits insgesamt: 300) erfüllt.
Studiengebühren
Studiengebühren ab SoSe 2024
Kosten
Die gesamten Studiengebühren sind begrenzt mit der Semesteranzahl der Regelstudiendauer (Bakkalaureat: 6).
Eine Verlängerung des Studiums um 1 Jahr erhöht die Gesamtkosten des Studiums nicht.
Kosten: Euro 9.045,-/Semester
Die Studiengebühren sind am Anfang des jeweiligen Semesters, nach Rechnungserhalt, fällig.
Kontoverbindung
Sigmund Freud Privatuniversität Wien GmbH
IBAN: AT86 1813 0310 0096 0007
BIC/SWIFT-Code: BWFBATW1
Steuerliche Absetzbarkeit
Wenn das Studium eine Weiterbildungsmaßnahme oder eine Umschulungsmaßnahme darstellt, können die Studiengebühren im Sinne des Einkommenssteuergesetzes geltend gemacht werden.
Steuerlich absetzbar sind dann die gesamten Studiengebühren.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Finanzabteilung (jus-accounting@sfu.ac.at) gerne zur Verfügung.
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Stipendien und Finanzierung
Entsprechend der vergebenen Kriterien werden an der Sigmund Freud PrivatUniversität jährlich Leistungs- und Förderungsstipendien vergeben.
Termine
Bewerbungsfrist SS 2025 bis 26.02.2025 (Inskriptionsfrist in Einzelfällen 14 Tage nach LV-Beginn)
Informationsveranstaltung
Studienjahr
Lehrveranstaltungsverzeichnis
Graduierung
Akkreditierung
Der Studiengang Master Rechtswissenschaften wurde von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) im Jahr 2016 akkreditiert.
Kontakt
Studiengangsleitung Master
Assoz.-Prof. Dr. Florian Heindler
Master der Fakultät für Rechtswissenschaften
Assoziierter Professor
E-Mail
StudienServiceCenter der Fakultät für Rechtswissenschaften
Lassallestraße 3, 6. Stock,
1020 Wien
A – 1020 Wien
Tel: +43 1 4700 104 12
E-Mail: jus@sfu.ac.at
Öffnungszeiten
Mo: 13:00 – 16:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 13:00 – 16:00 Uhr