Die Fakultät für Rechtswissenschaften strebt in ihrer Forschungsstrategie eine Breite der Zugänge bei gleichzeitiger Tiefe der jeweiligen Bearbeitung rechtswissenschaftlicher Forschungsthemen an. Damit angesprochen ist einerseits die nationale als auch supranationale bzw. internationale rechtswissenschaftliche Forschung und andererseits die Durchführung von sowohl disziplinären wie auch interdisziplinären Forschungsprojekten. Die Forschung der Fakultät für Rechtswissenschaften umfasst einerseits rechtswissenschaftliche Grundlagenforschung, die sich auch mit dem theoretischen, philosophischen und soziologischen Fundament von Rechtssätzen und von Rechtswissenschaft insgesamt auseinandersetzt, wie andererseits die Schnittstelle der Rechtswissenschaft zur rechtlichen Praxis im Bereich anwendungsorientierter Forschung. Nur auf diese Weise kann die Dynamik des Rechts im 21. Jahrhundert durch die Rechtswissenschaft erfasst, systematisiert und analysiert werden. Die Fakultät versteht sich in diesem Sinne als Impulsgeber für eine qualitativ hochwertige nationale, europäische und internationale Forschung positionieren. Ein besonderes Anliegen besteht in der Kooperation mit den anderen Fakultäten der SFU an der interdisziplinären Schnittstelle Recht – Mensch – Wissenschaft. Durch die verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit kann wechselseitig ein wesentlicher Beitrag im Rahmen von Forschungsprojekten durch Involvierung von Rechtswissenschaften im Bereich der Medizin, der Psychologie und Psychotherapiewissenschaften erzielt werden. Aus Perspektive der Fakultät für Rechtswissenschaften ist dabei das Know-How der anderen Fakultäten der SFU für die internationale Exzellenz in der rechtswissenschaftlichen Forschung von besonderer Bedeutung.